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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Aslan Import GmbH

Stand: 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Angebote, Annahmeerklärungen und Verträge der Aslan Import GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) über die Lieferung von Waren sowie ggf. damit zusammenhängende Nebenleistungen (nachfolgend einheitlich „Lieferungen“) gegenüber

  • Unternehmern,

  • juristischen Personen des öffentlichen Rechts und

  • öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

(nachfolgend einheitlich „Besteller“).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer deren Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis abweichender Bedingungen Lieferungen vorbehaltlos ausführt oder Zahlungen entgegennimmt.

1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch für alle künftigen Lieferungen an den Besteller.

2. Vertragsschluss, Unterlagen, Preise

2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Lieferung zustande.

2.3 Mündliche Nebenabreden und Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer in Textform bestätigt werden.

2.4 Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

2.5 Preislisten gelten in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.

3. Pflichten des Bestellers / Mitwirkung

3.1 Der Besteller hat sicherzustellen, dass Anlieferung/Abholung zu den vereinbarten Zeiten möglich ist und eine ordnungsgemäße Übergabe erfolgen kann.

3.2 Die Annahme einer Lieferung darf wegen unerheblicher Mängel nicht verweigert werden.

3.3 Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, kann der Verkäufer nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswertes des nicht abgenommenen Teils verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, dem Verkäufer der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.4 Hinweise, Empfehlungen und Auskünfte des Verkäufers erfolgen – sofern keine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde – unverbindlich. Der Besteller bleibt verpflichtet, die Lieferung auf Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck eigenständig zu prüfen.

4. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

4.1 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

4.2 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern betragen diese neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

4.3 Der Verkäufer ist berechtigt, bei Verzug eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten; die Pauschale wird hierauf angerechnet, soweit gesetzlich vorgesehen.

4.4 Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

4.5 Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers wesentlich oder werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, kann der Verkäufer angemessene Sicherheiten verlangen und bis zur Stellung der Sicherheiten Lieferungen zurückhalten. Erfolgt die Sicherheitsleistung nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

4.6 Der Besteller stimmt zu, dass der Verkäufer im Rahmen von Warenkreditversicherungen und Bonitätsprüfungen erforderliche Auskünfte an Versicherer bzw. Dienstleister übermitteln darf, soweit dies zur Absicherung berechtigter Interessen erforderlich ist.

5. Lieferung, Liefergebiet, Abholung

5.1 Liefergebiet / frei Haus: Der Verkäufer liefert innerhalb Deutschlands ausschließlich im Gebiet Braunschweig und im Umkreis von bis zu 200 km um Braunschweig, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes in Textform vereinbart ist. Lieferungen erfolgen im Liefergebiet frei Haus (frei Bordsteinkante), sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

5.2 Liefertermine/-fristen: Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.

5.3 Teillieferungen: Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.

5.4 Transportmittel: Die Wahl des Transportmittels und der Route obliegt dem Verkäufer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

5.5 Abholung: Alternativ zur Lieferung kann der Besteller Ware nach Vereinbarung während der Öffnungszeiten am Lager des Verkäufers abholen. Es gibt zwei Abholmodelle:
a) Selbstzusammenstellung: Der Besteller stellt die Ware eigenverantwortlich zusammen.
b) Kommissionierte Abholung: Bei rechtzeitiger Ankündigung stellt der Verkäufer die Ware zur Abholung bereit und informiert den Besteller über die Bereitstellung.

5.6 Abholfrist / Verderb: Kommissioniert bereitgestellte Ware ist spätestens am selben Werktag abzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist der Verkäufer – insbesondere bei leicht verderblicher oder temperaturgeführter Ware – berechtigt, die Ware nach pflichtgemäßem Ermessen zu verwerten (z. B. Verkauf/Entsorgung) und/oder dem Besteller den hierdurch entstehenden Aufwand sowie den Warenwert in Rechnung zu stellen.

5.7 Verladen: Das Verladen kann durch den Verkäufer oder durch den Besteller erfolgen. Erfolgt die Verladung durch den Besteller, hat dieser für eine sachgerechte Verladung und Sicherung zu sorgen.

5.8 Höhere Gewalt: Bei Ereignissen höherer Gewalt verlängern sich Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten.

6. Gefahrübergang

6.1 Bei Lieferung: Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Empfangsperson am Lieferort auf den Besteller über.

6.2 Bei Abholung: Die Gefahr geht mit Übergabe am Lager des Verkäufers, spätestens mit Beginn der Verladung durch den Besteller, auf den Besteller über.

6.3 Verzögert sich die Abnahme/Abholung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Bereitstellung/Übergabebereitschaft auf den Besteller über.

7. Temperaturgeführte Ware, Kühlkette, Naturprodukte

7.1 Temperaturgeführte Ware (insb. TK-Ware): Temperaturgeführte Ware ist vom Besteller unverzüglich nach Übergabe ordnungsgemäß zu übernehmen und entsprechend den produktspezifischen Anforderungen zu lagern. Der Besteller stellt geeignete Lagerkapazitäten sicher und trägt ab Gefahrübergang das Risiko der Kühlketteneinhaltung.

7.2 Beanstandungen wegen Antauen/Temperaturabweichungen oder Qualitätsverlusten sind ausgeschlossen, soweit sie auf unsachgemäße Entladung/Verladung, verzögerte Annahme/Abholung oder unzureichende Lagerung beim Besteller zurückzuführen sind.

7.3 Naturprodukte (insb. Obst/Gemüse): Handelsübliche Abweichungen in Größe, Form, Gewicht, Farbe und Reifegrad stellen keinen Mangel dar, sofern die Ware für den gewöhnlichen Verwendungszweck geeignet ist.

8. Mängelrechte, Untersuchungs- und Rügepflicht, Reklamationen

8.1 Der Besteller hat die Lieferung unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und Mängel zu rügen.

8.2 Reklamationsfrist (8 Stunden) bei Frisch/TK: Bei leicht verderblicher Ware (insbesondere Obst, Gemüse, Frischware) sowie temperaturgeführter Ware (insbesondere TK-Ware) sind Beanstandungen spätestens innerhalb von 8 Stunden nach Übergabe in Textform anzuzeigen. Die Anzeige hat mindestens Lieferscheinnummer, Artikel, Menge und eine Beschreibung des Mangels zu enthalten; bei solcher Ware ist eine Fotodokumentation beizufügen. Andernfalls gilt die Ware insoweit als genehmigt.

8.3 Sonstige Ware: Offensichtliche Mängel sonstiger Ware sind unverzüglich in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

8.4 Auf Verlangen des Verkäufers sind beanstandete Ware/Proben zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Erweist sich eine Mängelrüge als unbegründet, trägt der Besteller die dadurch entstehenden Kosten.

8.5 Bei berechtigten Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Besteller mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.

8.6 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche richten sich nach Ziffer 10.

9. Rücknahmen / Falschlieferungen (kurz)

9.1 Rücknahme: Eine Rücknahme von Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers in Textform.

9.2 Falschlieferung durch den Verkäufer: Liefert der Verkäufer nachweislich einen falschen Artikel oder eine falsche Menge, wird der Verkäufer nach eigener Wahl eine Korrekturlieferung vornehmen und/oder die falsch gelieferte Ware zurücknehmen. Bei verderblicher oder temperaturgeführter Ware ist die Reklamation gemäß Ziffer 8.2 (insbesondere mit Fotodokumentation) vorzunehmen.

10. Haftung

10.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Produkthaftung, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

10.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

11. Verjährung

11.1 Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, außer bei Arglist, Produkthaftung oder Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.

11.2 Sonstige Ansprüche des Bestellers verjähren in 24 Monaten, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährung anordnen.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Verkäufers.

12.2 Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen.

12.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die daraus entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung bis auf Widerruf berechtigt.

12.4 Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage kann der Verkäufer Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen und/oder die Einzugsermächtigung widerrufen.

13. Leihverpackungen, Paletten, Verpackungsrecht

13.1 Lieferungen können auf Euro-Pool- oder Einwegpaletten erfolgen. Bei Europaletten gilt das Tauschsystem. Nicht getauschte oder beschädigte Paletten können dem Besteller berechnet werden.

13.2 Leihverpackungen, Ladehilfsmittel und Displays bleiben Eigentum des Verkäufers und sind nach Gebrauch zurückzugeben. Bei Nicht-Rückgabe oder Beschädigung kann der Verkäufer Ersatzkosten berechnen.

13.3 Für sonstige Verpackungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Verpackungsgesetz (VerpackG).

14. Rechnungsübermittlung (Post/E-Mail) und E-Rechnung (vorbereitend)

14.1 Rechnungen werden nach Wahl des Verkäufers per Post versandt, bei Lieferung übergeben oder – sofern vom Besteller gewünscht und eine entsprechende Adresse mitgeteilt wurde – per E-Mail übermittelt.

14.2 Der Besteller stellt sicher, dass die von ihm benannte E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang geeignet ist und eingehende Rechnungen zur Kenntnis genommen werden können (z. B. Spamfilter).

14.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln und – soweit gesetzlich vorgesehen und technisch umgesetzt – als E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen. Der Besteller wirkt hieran im erforderlichen Umfang mit (z. B. Mitteilung geeigneter Empfangsdaten).

15. Schlussbestimmungen

15.1 Textform (z. B. E-Mail) genügt für Erklärungen, die nach diesen AGB in Schriftform zu erfolgen haben, soweit nicht zwingend gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

15.3 Erfüllungsort ist Braunschweig. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Braunschweig. Der Verkäufer ist berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

15.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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