Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen
der Aslan Import GmbH
1. Geltungsbereich
-
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle Angebote, Annahmeerklärungen und Verträge der Aslan Import GmbH (nachfolgend: „Verkäufer“) über die Lieferung von Produkten einschließlich Beratungen und sonstigen Nebenleistungen (nachfolgend einheitlich: „Lieferungen“) gegenüber
-
Unternehmern,
-
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
-
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
(nachfolgend einheitlich: „Besteller“).
-
-
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis abweichender oder ergänzender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt oder Zahlungen entgegennimmt.
-
Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Verkaufsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte über Lieferungen mit dem Besteller.
2. Vertrag und Preise
-
Angebote des Verkäufers sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt.
-
Der Verkäufer kann Bestellungen innerhalb von zwei Wochen annehmen, es sei denn, der Besteller hat eine längere Annahmefrist gesetzt. Eine Pflicht zur Annahme besteht nicht.
-
Ein Vertragsschluss setzt eine schriftliche Vertragserklärung des Verkäufers voraus. Der Verkäufer kann eine Bestellung auch durch Ausführung der Lieferung annehmen. Mündliche Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
-
Lieferkonditionen (z. B. Incoterms), auf die sich der Besteller bezieht, werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
-
Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer sowie sonstiger Steuern, Zölle, Abgaben und Versicherungen. Diese Kosten trägt der Besteller.
-
Bei Lieferungen auf Basis der Preisliste gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise, sofern nichts anderes vereinbart ist. Preislisten sind Vertragsbestandteil, soweit sie gesonderten Vereinbarungen nicht widersprechen.
-
Für die Auslegung von Handelsklauseln gelten die Incoterms in der bei Bestellung gültigen Fassung.
3. Pflichten des Bestellers
-
Die Annahme der Lieferung darf wegen unerheblicher Mängel nicht verweigert werden.
-
Gerät der Besteller in Annahmeverzug, kann der Verkäufer nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswertes für den nicht angenommenen Teil verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
-
Die Lieferung darf nur unverändert in Originalverpackung weiterverkauft werden. Eine Umverpackung ist nur zulässig, wenn sie zur Vermarktung in anderen EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Eine Neutikettierung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Für Schäden aus einer unzulässigen Umverpackung haftet der Besteller und stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei.
-
Ratschläge des Verkäufers, ob mündlich oder schriftlich, sind unverbindlich.
-
Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung eigenständig auf Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden aus einer unterlassenen Prüfung, sofern keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde.
-
Der Besteller muss bei Verarbeitung der Lieferung Schutzrechte Dritter (z. B. Patente) sowie gesetzliche Vorschriften beachten.
4. Zahlung
-
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
-
Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.
-
Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen.
-
Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers wesentlich, kann der Verkäufer Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
-
Der Besteller stimmt zu, dass der Verkäufer im Rahmen von Warenkreditversicherungen erforderliche Auskünfte an Versicherer weitergibt.
5. Lieferung
-
Lieferungen erfolgen ab Lager an den vereinbarten Bestimmungsort. Die Wahl des Transportmittels obliegt dem Verkäufer. Selbstabholung ist ausgeschlossen.
-
Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
-
Für das Liefergewicht ist das bei Versand im Lager festgestellte Gewicht maßgeblich.
-
Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
-
Die Lieferzeit beginnt mit Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Zahlungen.
-
Bei Lieferverzug ist die Haftung des Verkäufers auf 0,5 % pro Woche, maximal 5 % des Netto-Wertes des betroffenen Teils der Lieferung, beschränkt – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
-
Bei höherer Gewalt (z. B. Streik, Rohstoffmangel, Transportstörungen) verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Dauert diese länger als drei Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe an die Transportperson oder beim Verlassen des Lagers auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
7. Mängelrechte
-
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung.
-
Proben sind auf Verlangen einzusenden. Kosten trägt der Besteller, wenn sich die Rüge als unbegründet erweist.
-
Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt dies fehl, kann der Besteller mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
-
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche richten sich nach Ziffer 8.
8. Haftung
-
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn
-
nach Produkthaftungsgesetz,
-
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
-
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
-
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
-
-
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
-
Die Haftungsbegrenzung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen.
9. Verjährung
-
Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Beginn, außer bei Arglist, Produkthaftung oder Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
-
Sonstige Ansprüche des Bestellers verjähren in 24 Monaten, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
10. Eigentumsvorbehalt
-
Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
-
Bei Verarbeitung oder Vermischung erwirbt der Verkäufer Miteigentum entsprechend dem Wertverhältnis.
-
Weiterveräußerung ist im ordentlichen Geschäftsgang zulässig; Forderungen daraus werden im Voraus an den Verkäufer abgetreten.
-
Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers kann der Verkäufer die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen.
11. Leihverpackungen und Paletten
-
Lieferungen können auf Euro-Pool- oder Einwegpaletten erfolgen. Bei Europaletten gilt das Tauschsystem. Nicht getauschte oder beschädigte Paletten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
-
Leihverpackungen, Ladehilfsmittel und Displays bleiben Eigentum des Verkäufers und sind nach Gebrauch zurückzugeben. Bei Nicht-Rückgabe oder Beschädigung kann der Verkäufer Ersatzkosten berechnen.
-
Für sonstige Verpackungen gelten die gesetzlichen Vorschriften (z. B. Verpackungsverordnung).
12. Schlussbestimmungen
-
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) genügt für Schriftformerfordernisse.
-
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
-
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig, sofern der Besteller Kaufmann ist. Der Verkäufer kann auch am Sitz des Bestellers klagen.
-
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.